AN IHRER SEITE DURCH DIE KRISE

Die Corona-Pandemie hat viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor große Herausforderungen gestellt – finanziell, bei der Kinderbetreuung oder am Arbeitsplatz. Durch das frühzeitige Handeln auf Bundes- und Landesebene ist es gelungen, gut durch die Krise zu kommen und viele Arbeitsplätze zu erhalten. Hier geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Unterstützungsmaßnahmen.

CORONA FAMILIENHÄRTEFONDS
Mit 60 Mio Euro werden Familien unterstützt, die durch die Krise unverschuldet in Not geraten sind. Weiters werden damit Kinder von Menschen, die bereits vor dem 1. März arbeitslos waren und aufgrund der Corona-Situation kei- nen Arbeitsplatz bekommen haben, mit je 150 Euro unterstützt. Mehr Infos unter www.bmafj.gv.at


STEUERFREIE PRÄMIEN
Damit schafft man die Möglichkeit, dass der Dienstgeber Bonuszahlungen bis zu rund 3.000 Euro völlig steuer- und sozialversiche- rungsfrei an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszahlt.


WOHNBAU & SANIERUNG
Durch die Schaffung einer eigenen Wohnbauinvestitionsbank wird die Errichtung leistbaren Wohnraums ermöglicht. Bestehende Förderprogramme werden ausgebaut, neue geschaffen und steuerliche Anreize gesetzt. Gefördert werden thermischenergetische Sanierungen und Heizkesseltausch. Dabei wird der Förderschwerpunkt auf einkommensschwachen Haushalte gelegt.


HOME OFFICE
Es ist selbstverständlich, dass das Pendlerpauschale auch für die Zeit des Teleworkings oder einer Dienstverhinderung gilt. Außerdem soll es weiterhin steuerfreie Überstundenzuschläge, sowie Schutz-, Erschwernis- und Gefahren-Zulagen auch bei Telearbeit und Quarantäne geben.


LEHRLINGSBONUS
Damit Unternehmen mehr Lehrlingen aufnehmen und zur Unterstützung für unsere Fachkräftelandschaft von morgen werden 2.000 Euro an Förderung für Unternehmen bereitgestellt.
Mehr Infos unter www.bmdw. gv.at.


ARBEITSLOSEN UNTERSTÜTZUNG
Für die Menschen, die durch die Coronakrise ihre Arbeit verloren haben oder deshalb keine neue Arbeitsstelle finden können, werden einmalig 450 Euro als Unterstützungsleistung im September ausbezahlt.


STEUERENTLASTUNG
Die Senkung der ersten Einkommensteuerstufe von 25% auf 20% entlastet jährlich zwischen 100 Euro und maximal 350 Euro. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keine Steuern zahlen, werden mit bis zu 100 Euro entlastet.
Beide Maßnahmen gelten rückwirkend ab dem 1. Jänner 2020.


KINDERBONUS
Der Kinderbonus beträgt 360 Euro Bonus pro Kind und wird als einmalige Leistung im September zusätzlich zum Familienbonus und anderen Unterstützungsmaßnahmen ausbezahlt.


KURZARBEIT
Durch die Corona-Kurzarbeit als zentrale Maßnahme gegen Arbeitslosigkeit, konnten 1,3 Millionen Arbeitsplätze gesichert und 100.000 Unternehmen entlastet werden. Bei Kurzarbeit werde bis zu 90% des Einkommens übernommen. Erstmalig können auch Lehrlinge in Kurzarbeit – ohne Einbußen.
Die Auszahlung findet nach erfolgter Monatsabrechnung binnen weniger Tage durch das AMS statt. Mehr Infos unter www.ams.at.